AGB SolarAkademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SolarAkademie
für Seminare der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Berlin Brandenburg e.V.
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Berlin Brandenburg e.V. (im Folgenden DGS Berlin) durchgeführten Seminare und Inhouse-Schulungen.
1.2 Ergänzende oder diesen AGB widersprechende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen.
1.3 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden jedweder Art bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die DGS Berlin.
1.4 Für andere Dienstleistungen der DGS Berlin wie z.B. Publikationen, Gutachten und Beratung sind diese AGB nicht gültig.
2. Anmeldungen
2.1 Aus didaktischen und räumlichen Gründen ist die Teilnehmerzahl an den Seminaren begrenzt.
2.2 Es werden die Teilnehmenden nach der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.
2.3 Eine Teilzahlung muss vorab schriftlich mit der DGS Berlin vereinbart werden und bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung der DGS Berlin.
2.4 Die Anmeldung für Seminare erfolgt schriftlich über unsere Anmeldemaske im Internet auf www.dgs-berlin.de, per E-Mail, Fax oder postalisch. Der Eingang der Anmeldung über unsere Anmeldemaske im Internet wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Vertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Erst wenn die DGS Berlin die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des/der Teilnehmenden verbindlich ist, kommt der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmenden und der DGS Berlin zustande.
2.5 Mit der Anmeldung durch eine o.g. Möglichkeit erkennt der/die Teilnehmende bzw. das Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2.6 Mit der Bestätigung der DGS Berlin wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande.
2.7 Bei Schulungen vor Ort (im Folgenden Inhouse-Schulungen) gilt
die vereinbarte schriftliche Angebotsbestätigung durch das Unternehmen.
2.8 Die Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
3. Voraussetzungen zur Teilnahme
3.1 An den Seminaren der DGS Berlin kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat.
3.2 Der Wissensstand und das Lernziel der Teilnehmenden sind von diesen selbst mit den Seminarinhalten und -voraussetzungen abzugleichen. Die DGS Berlin steht den Interessierten dabei lediglich beratend zur Seite.
3.3 Die Seminargebühr ist vor Seminarbeginn durch das Unternehmen/den/die Teilnehmer:in zu begleichen (näheres unter Pkt. 6 Zahlungskonditionen).
4. Pflichten der DGS Berlin
Die DGS Berlin verpflichtet sich, …
… für die Teilnehmenden Seminarunterlagen zur Verfügung zu stellen. Inhalt und Umfang bestimmt die DGS Berlin. Die Kosten hierfür sind mit Ausnahme der seminarbegleitenden DGS Leitfäden für die Seminare zum Solar(fach)berater Photovoltaik oder Solarthermie und zu den Fachkraftkursen Photovoltaik oder Solarthermie in den Seminargebühren enthalten.
… nur qualifizierte Referent:innen für die Seminardurchführung einzusetzen. Diese sind anerkannte Spezialist:innen auf ihren jeweiligen Fachgebieten. Ein Wechsel der Referent:innen behält sich die DGS Berlin vor. Dies berechtigt die Teilnehmenden jedoch weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgeltes.
… einen geeigneten Schulungsraum und -technik für die ordentliche Durchführung der Seminare zur Verfügung zu stellen.
5. Pflichten der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden verpflichten sich, …
… vollständige und korrekte Angaben zu seiner/ihrer Person zu machen. Diese beinhalten den vollständigen Namen, die gültige Rechnungsanschrift, Telefonnummer oder E-Mailadresse. Sollten sich Angaben vor oder während des Seminars ändern, muss dies der DGS Berlin umgehend mitgeteilt werden.
… bei Teilnahme am Seminar Solar(fach)berater Photovoltaik oder Solarthermie sowie beim Fachkraftkurs Photovoltaik oder Solarthermie vor Kursbeginn zum Kauf eines DGS Leitfadens „Photovoltaische Anlagen“ oder „Solarthermische Anlagen“.
Ausnahmeregelung – Ein Leitfaden muss:
- nicht zusätzlich erworben werden, wenn dieser dem/der Teilnehmer:in in der aktuellsten Version bereits vorliegt.
- mindestens einmal erworben werden für je zwei Teilnehmende eines Unternehmens und noch keine aktuelle Version vorliegt.
… alle vom DGS LV Berlin zur Verfügung gestellten Materialien, Anschauungsobjekte und Fahrzeuge pfleglich zu behandeln.
… die am Weiterbildungsort geltende Hausordnung einzuhalten.
… im Falle einer Inhouse-Schulung einen geeigneten Schulungsraum und -technik für die ordentliche Durchführung der Schulung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
6. Kursgebühren und Zahlungskonditionen
6.1 Maßgebend für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Anmeldung aufgeführten Preise.
6.2 Die Rechnung wird durch die DGS Berlin zwei bis vier Wochen vor Kursbeginn an alle Teilnehmenden bzw. das Unternehmen postalisch oder elektronisch versendet und muss bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn auf dem Konto der DGS Berlin verbucht sein. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht bei der DGS Berlin eingegangen, hat die DGS Berlin das Recht, der/dem Teilnehmer:in die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.
6.3 Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Kursgebühr.
6.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die DGS Berlin berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen gemäß der gesetzlichen Regelungen zu berechnen.
6.5 Bei Inhouse-Schulungen gelten die zwischen den Vertragspartnern schriftlich bestätigten Seminargebühren und deren Nebenkosten.
6.6 Eventuell anfallende Nebenkosten des Geldverkehrs (z.B. bei Überweisungen aus dem Ausland) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.7 Staatliche Zuschüsse oder Förderungen für die Seminargebühren können nach Vorabsprache geltend gemacht werden.
7. Weitere Kosten und Rabatte
7.1 Kosten für Unterkunft, Reisekosten sowie Kosten für die Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst.
7.2 Bei Inhouse-Schulungen trägt der/die Vertragspartner:in zusätzlich die o.g. Kosten für die Dozent:innen, wenn diese nicht im Angebot einkalkuliert oder ausgewiesen sind.
7.3 DGS-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10% auf die reine Kursgebühr und den Leitfaden. Auf Prüfungsgebühren wird kein Rabatt gewährt.
7.4 Bei mehreren Teilnehmenden aus einem Unternehmen erhält jede zweite teilnehmende Person einen Rabatt von 30% auf die reine Kursgebühr.
8. Durchführung
8.1 Die DGS Berlin ist unabhängig von Art und Inhalt der Schulung berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Mithilfe Dritter zu bedienen.
8.2 Die DGS Berlin behält sich den Wechsel von Dozent:innen und
Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im
Programmablauf vor.
8.3 Seminare und Schulungen werden erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Für abgesagte Seminare besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Die Erstattung weiterer Kosten (z.B. Reisekosten, Unterkunft, etc.) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Prüfung und Zertifikate
9.1 Die Teilnehmenden erhalten nach dem Seminar eine Teilnahmebescheinigung. Diese berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung und den damit verbundenen Erwerb eines Zertifikates. Der/die Teilnehmer:in muss hierzu mindestens 90 % der Seminarzeit anwesend sein.
9.2 Der Prüfung und Zertifizierung liegen die Richtlinien der Seminare und deren Anhänge zu Grunde. Diese können angefordert werden.
10. Abmeldefristen, Ausschluss und Rücktritt
10.1 Die Anmeldung ist verbindlich. In einem Verhinderungsfall kann sich der/die Teilnehmer:in bis zwölf Werktage vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € abmelden.
10.2 Bei einer Abmeldung nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:
- Abmeldung nach Fristende, aber vor Kursbeginn – 50 % der Kursgebühr
- Fernbleiben vom Kurs – 100 % der Kursgebühr
10.3 Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen, der Eingang muss seitens der DGS Berlin bestätigt werden. Das Fernbleiben von Seminaren gilt nicht als Abmeldung.
10.4 Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (wie etwa bei höherer Gewalt, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall der Referenten) behält sich die DGS Berlin vor.
10.5 Im Falle einer Absage seitens der DGS Berlin erfolgt in Absprache mit den Teilnehmenden eine Umbuchung auf einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort. Ist dies nicht möglich, erhalten die Teilnehmenden ihre bezahlten Gebühren zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
10.6 Alle Teilnehmenden eines Unternehmens werden als einzeln angemeldete Teilnehmer betrachtet und mit Gebühren bei Verstößen belastet.
10.7 Die DGS Berlin behält sich vor, Teilnehmende, die die Veranstaltung durch ihr Verhalten maßgeblich stören, nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Erstattung der Seminargebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1 Die DGS Berlin haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die DGS Berlin haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder Fahrzeuge.
11.2 Die DGS Berlin haftet für von ihr bzw. ihren Mitarbeiter:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden.
11.3 Alle Empfehlungen und Prognosen im Rahmen des Seminares erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen und Prognosen übernimmt die DGS Berlin nicht.
11.4 Ansprüche aus Gewährleistung oder auf Schadensersatz gegen die DGS Berlin gleichgültig aus welchem Rechtsgrund verjähren nach sechs Monaten. Die Frist beginnt im Zweifel mit der Beendigung des Seminares. Bei Schäden, die durch Teilnehmende verursacht werden, haftet das anmeldende Unternehmen/der/die Teilnehmer:in gemäß BGB §823 und ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 1)
12. Urheberrechte und Copyright
12.1 Die Leistung umfasst neben der Schulungsdurchführung die Bereitstellung der zugehörigen Schulungsunterlagen zum Verbleib bei den Teilnehmenden.
12.2 An diesen Unterlagen räumt die DGS Berlin das einfache Recht ein, diese ausschließlich für eigene und interne Zwecke zu nutzen.
12.3 Alle weitergehenden Rechte einschließlich derjenigen der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich die DGS Berlin vor.
12.4 Kein Teil der Schulungsunterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
12.5 Die Aufnahme des Kurses mit elektronischen Systemen (Audio, Video) ist ohne Einwilligung der DGS Berlin nicht gestattet.
13. Datenschutz
13.1 Die Daten der Teilnehmenden und der Unternehmen werden elektronisch erfasst und nur für interne Zwecke bei der DGS Berlin gespeichert. Das Unternehmen/der/die Teilnehmer:in hat das Recht, der Speicherung und Nutzung Seiner/Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.
14. Sonstiges
14.1 Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
14.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
14.3 Die DGS Berlin behält sich das Recht vor die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Diese können jederzeit angefordert oder auf der Internetseite der DGS www.dgs-berlin.de eingesehen werden.
14.4 Es gelten jeweils die bei Vertragsabschluss geltenden Bestimmungen.
14.5 Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg VR 7591B
Berlin, den 06.01.2022
Anmerkungen
1 §823 Abs.1 – Schadensersatzpflicht:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.