Blendgutachten

Blendgutachten für Photovoltaikanlagen an Autobahnen, Bahnstrecken oder Flughäfen! Da soll kein Risiko eingegangen werden, wir bieten ausführliche Untersuchung von Blendeffekten.
Photovoltaikanlagen sind Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Folglich werden für Photovoltaiksysteme in der Nähe von Verkehrswegen und anderen Orten, (so z.B. von Autobahnen, Schienenverkehrsstrecken, Flughäfen und Wohngebieten) bei denen es zu einer unerwünschten Blendwirkung durch die Generatorfläche kommen kann, zunehmend unabhängige Stellungnahmen gefordert. Die DGS Berlin erstellt Blendgutachten für Photovoltaikanlagen, die die Blendwirkung anlagenspezifisch für Ihr Projekt untersuchen.
Für den Standort werden zunächst in minütiger Auflösung für das komplette Jahr die Sonnenstände, d.h. Sonnenhöhe und Himmelsrichtung ermittelt. Auf der Grundlage der Strahlenoptik bestimmen die Gutachter, in Abhängigkeit vom Neigungswinkel des Generators, die Richtung und Höhe der reflektierten Strahlung. Auf Grund der Lage eines Objektes gegenüber der Photovoltaikanlage, d.h. Himmelsrichtung und Höhendifferenz, kann mit einem Blendgutachten untersucht werden, ob und in welchen Zeiträumen es zu einer Blendwirkung kommt.
Zur Bewertung der Blendwirkung bietet die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtemissionen“. Im Rahmen der Untersuchung bewerten wir die Ergebnisse entsprechend dieser LAI-Richtlinie. Sollte sich basierend auf dieser Analyse ein Handlungsbedarf ergeben, werden ggf. geeignete Maßnahmen vorgeschlagen.
Die DGS Berlin Brandenburg verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Blendgutachten und unsere Experten haben bereits einige Fachartikel zu diesem Thema veröffentlicht.
Für eine Angebotserstellung bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzusenden:
- Modulbelegungsplan des geplanten Solarparks (inkl. Azimutwinkel, Modulneigungswinkel)
- Das Schreiben der jeweiligen Behörde, die ein entsprechendes Blendschutzgutachten anfordert. Falls dies nicht vorliegt, bitten wir um die Angabe der Immissionsorte für die Untersuchung (wie z.B. Wohngebäude, Straßenverkehr, Bahnverkehr)
- Die Anschrift des Rechnungsempfängers, auf den das Gutachten ausgestellt werden soll
- Die gewünschte Deadline bzw. Frist, sodass wir dies in der Angebotserstellung berücksichtigen können
Bitte die Erstanfragen ausschließlich per Mail stellen. Die Anfrage wird einem Mitarbeiter zugewiesen und dieser nimmt Kontakt mit Ihnen auf.
Eine mögliche Bearbeitungsdauer senden wir Ihnen im Angebot zu. Auf Anfrage können wir eine Expressbearbeitung gegen einen Aufschlag prüfen.
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