Photovoltaikanlagen an Autobahnen, Bahnstrecken oder Flughäfen! Da soll kein Risiko eingegangen werden, wir bieten ausführliche Untersuchung von Blendeffekten.
Photovoltaikanlagen sind Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Folglich werden für Photovoltaiksysteme in der Nähe von Verkehrswegen und anderen Orten, (so z.B. von Autobahnen, Schienenverkehrsstrecken, Flughäfen und Wohngebieten) bei denen es zu einer unerwünschten Blendwirkung durch die Generatorfläche kommen kann, zunehmend unabhängige Stellungnahmen gefordert. Die DGS Berlin erstellt Blendgutachten, die die Blendwirkung anlagenspezifisch für Ihr Projekt untersuchen.
Für den Standort werden zunächst in minütiger Auflösung für das komplette Jahr die Sonnenstände, d.h. Sonnenhöhe und Himmelsrichtung ermittelt. Auf der Grundlage der Strahlenoptik wird in Abhängigkeit vom Neigungswinkel des Generators die Richtung und Höhe der reflektierten Strahlung bestimmt. Auf Grund der Lage eines Objektes gegenüber der Photovoltaikanlage, d.h. Himmelsrichtung und Höhendifferenz, kann mit einem Blendgutachten untersucht werden, ob und in welchen Zeiträumen es zu einer Blendwirkung kommt.
Zur Bewertung der Blendwirkung bietet die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtemissionen“. Im Rahmen der Untersuchung werden die Ergebnisse entsprechend dieser LAI-Richtlinie bewertet. Sollte sich basierend auf dieser Analyse ein Handlungsbedarf ergeben, werden ggf. geeignete Maßnahmen vorgeschlagen.